Informationen zur berufspolitischen Situation psychologischer Psychotherapeut*innen in der schweiz:

Seit Änderung vom Delegationsmodell ins Anordnungsmodell und damit der Aufnahme in die Grundversicherung der Krankenkassen sind die psychologischen Psychotherapeuten (durch die FSP) in Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden darüber, welche Leistungen erbracht werden dürfen und wie hoch die Vergütung der Leistungen (Tarif) sein soll.

Als Übergangslösung wurde im Juli 2022 ein provisorischer Tarif festgesetzt. Dieser Tarif ist stark umstritten. Die Krankenkassen drängen auf eine Senkung des Tarifs und kündigten an Rückforderungen zu stellen, sollte der definitive Tarif tiefer sein als der provisorische Tarif. Diese Rückforderungen betreffen alle erbrachten Leistungen seit Juli 2022, die über die Grundversicherung abgerechnet wurden.

Die Unklarheit über den Ausgang der Verhandlungen und das reale Risiko einer möglichen finanziellen Belastung verunsichert viele Psychotherapeut*innen erheblich.

Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, vorerst nur noch Selbstzahler und keine Neuanmeldungen mit Abrechnung über die Grundversicherung anzunehmen. Laufende Therapien über die Grundversicherung sind hiervon nicht betroffen.

Stand: Januar 2025